- Hauruckverfahren
- Hau|rụck|ver|fah|ren, das:überstürztes, rücksichtsloses Vorgehen:eine Planung im H. durchsetzen.
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Hau|rụck|ver|fah|ren, das: mit großer Eile, ohne die gebotene Sorgfalt u. ohne besondere Rücksichtnahme auf andere vorangetriebene Planung, unternommene Maßnahme: Die Behörde ordnet dagegen im „Hauruckverfahren“ ... einfach an: „Ein Erlass ist ein Erlass.“ (Zeit 19. 9. 75, 13).
Universal-Lexikon. 2012.